Sicherheit beim Rudern

Rudern gehört zu den Unfall ärmsten Sportarten überhaupt, jedoch nur, wenn elementare Sicherheitsregeln eingehalten werden.

Eigenverantwortung

Ruderer sollen bei guter Gesundheit und für die herrschenden und möglichen Bedingungen richtig angezogen sein. Alle Ruderer und Steuerpersonen sind in der Lage mindestens 300 m im freien Gewässer schwimmen zu können.

Rettungswestenpflicht

  • Bei Ruderfahrten muss nach BSO in Ruderbooten inkl. Rennruderbooten, die sich mehr als 300m Abstand vom Ufer aufhalten, für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste mit Kragen (bei einem Körpergewicht von 40 kg oder mehr mit mindestens 100 N Auftrieb nach DIN EN ISO 12402-4) mitgeführt werden.
    Die einzige Ausnahme dieser Regel gilt für Rennruderboote. Es muss keine Rettungsweste mitgeführt werden, wenn diese von einem Fahrzeug mit Maschinenantrieb (z.B Trainerboot) begleitet werden.

  • Die Vorschriften gelten unabhängig von der Jahreszeit. Im Winter, d.h in der Zeit zwischen Abrudern im Herbst und dem Anrudern im Frühjahr,  müssen in RCK Clubbooten Rettungswesten immer getragen werden.

  • Jede Ruderin, jeder Ruderer ist selbst für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich.

Fahrtordnung und Verhaltensregeln

Fahrtordnung Seerhein.pdf 62 KB
Gefahrenpunkte Rheintour.pdf 269 KB
Rheinkarte Stein am Rhein_Schaffhausen.pdf 209 KB
Ruderstrecke_Kreuzlingen_Steckborn.pdf 371 KB
Verhaltensregeln auf dem Wasser.pdf 55 KB