Sicherheit beim Rudern

Rudern gehört zu den unfallärmsten Sportarten überhaupt, jedoch nur, wenn elementare Sicherheitsregeln eingehalten werden.

Eigenverantwortung

Ruderinnen und Ruderer sollen bei guter Gesundheit und für die herrschenden und möglichen Bedingungen entsprechend gekleidet sein.
Alle Ruderinnen und Ruderer sowie Steuerpersonen sind in der Lage mindestens 300 m im freien Gewässer schwimmen zu können.

Rettungswestenpflicht

  • Bei Ruderfahrten muss nach BSO in Ruderbooten inkl. Rennruderbooten, die sich mehr als 300m Abstand vom Ufer aufhalten, für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste mit Kragen (bei einem Körpergewicht von 40 kg oder mehr mit mindestens 100 N Auftrieb nach DIN EN ISO 12402-4) mitgeführt werden.
    Die einzige Ausnahme dieser Regel gilt für Rennruderboote. Es muss keine Rettungsweste mitgeführt werden, wenn diese von einem Fahrzeug mit Maschinenantrieb (z.B Trainerboot) begleitet werden.

  • Die Vorschriften gelten unabhängig von der Jahreszeit. Im Winter, d.h in der Zeit zwischen Abrudern im Herbst und dem Anrudern im Frühjahr,  müssen in RCK Clubbooten Rettungswesten immer getragen werden.

  • Jede Ruderin, jeder Ruderer ist selbst für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich.

Skiffrudern im Winter

Das Skiffrudern mit vereinseigenen Skiff ist in der Zeit zwischen Abrudern und Anrudern im Folgejahr nicht gestattet !!
Weitere Informationen zu möglichen Ausnahmen findet Ihr über den obigen Button "Antrag Skiffrudern im Winter".
Hinweis: Ihr müsst hierfür im Mitgliederbereich angemeldet sein.

Fahrtordnung und Verhaltensregeln

Fahrtordnung Seerhein.pdf 62 KB
Gefahrenpunkte Rheintour.pdf 269 KB
Rheinkarte Stein am Rhein_Schaffhausen.pdf 209 KB
Ruderstrecke_Kreuzlingen_Steckborn.pdf 371 KB
Verhaltensregeln auf dem Wasser.pdf 55 KB