Sicherheit beim Rudern
Rudern gehört zu den Unfall ärmsten Sportarten überhaupt, jedoch nur, wenn elementare Sicherheitsregeln eingehalten werden.
Eigenverantwortung
Ruderer sollen bei guter Gesundheit und für die herrschenden und möglichen Bedingungen richtig angezogen sein. Alle Ruderer und Steuerpersonen sind in der Lage mindestens 300 m im freien Gewässer schwimmen zu können.
Rettungswestenpflicht
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Bei Ruderfahrten muss nach BSO in Ruderbooten inkl. Rennruderbooten, die sich mehr als 300m Abstand vom Ufer aufhalten, für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste mit Kragen (bei einem Körpergewicht von 40 kg oder mehr mit mindestens 100 N Auftrieb nach DIN EN ISO 12402-4) mitgeführt werden.
Die einzige Ausnahme dieser Regel gilt für Rennruderboote. Es muss keine Rettungsweste mitgeführt werden, wenn diese von einem Fahrzeug mit Maschinenantrieb (z.B Trainerboot) begleitet werden. -
Die Vorschriften gelten unabhängig von der Jahreszeit. Im Winter, d.h in der Zeit zwischen Abrudern im Herbst und dem Anrudern im Frühjahr, müssen in RCK Clubbooten Rettungswesten immer getragen werden.
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Jede Ruderin, jeder Ruderer ist selbst für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
Fahrtordnung und Verhaltensregeln
Fahrtordnung Seerhein.pdf | 62 KB | |
Gefahrenpunkte Rheintour.pdf | 269 KB | |
Rheinkarte Stein am Rhein_Schaffhausen.pdf | 209 KB | |
Ruderstrecke_Kreuzlingen_Steckborn.pdf | 371 KB | |
Verhaltensregeln auf dem Wasser.pdf | 55 KB |